COVID-19-Verordnung 2

Aufgrund der vom Bundesrat verordneten Massnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus findet bis auf Weiteres kein Reitunterricht statt.

Reitschulen fallen unter die öffentlichen Einrichtungen, die für das Publikum zu schliessen sind (Freizeitbetriebe) bzw. unter die verbotenen Veranstaltungen nach Art. 6 Abs. 1 und 2 COVID-19-Verordnung 2. Folglich ist auch der Einzelunterricht untersagt.